Rechtsschutz für Mitglieder der DVG-RLP

Im Rahmen der Rechtsschutzordnung der DVG (Bundesverband) wird den Mitgliedern der dem Bundesverband angeschlossenen Gliederungen kostenlose Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz gewährt.

Die Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche und mündliche Vermittlung von Rat und Auskunft oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens.

Der Verfahrensrechtsschutz bezieht sich auf die rechtliche Vertretung eines Mitgliedes in einem gerichtlichen Verfahren.

Der Rechtsschutz für die Mitglieder der DVG ist - anders als eine private Rechtsschutzversicherung - eine gewerkschaftliche Hilfestellung, die sich aus der Solidargemeinschaft der DVG und des DBB ergibt.

Die Gewährung des Rechtsschutzes erfolgt für Fälle, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit des Einzelmitgliedes stehen. Dazu gehört auch beispielweise die Tätigkeit des Mitgliedes als Mitglied eines Personalrates.

Durchgeführt wird der Rechtsschutz von fachkundigen Juristen der vom DBB eingerichteten Dienstleistungszentren. Für Rheinland-Pfalz ist das Dienstleistungszentrum in Mannheim zuständig (DBB Leistungszentrum Süd-West, Postfach 10 08 47, 68008 Mannheim), das Rechtsberatungstermine in den Räumen des DBB-Landesbundes Rheinland-Pfalz in der Adam-Karrillon-Straße 62 in 55118 Mainz abhält (E-Mail:
post@dbb-rlp.de)

Bitte wenden Sie sich im Fall von Rechtsschutzfragen immer an den für Sie zuständigen Bezirksverband,

Hier der entsprechende Vordruck

 

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